Zeitlich befristetes Schifffahrtsverbot für einen Teil des Wörthersees
Schifffahrtspolizeiliche Maßnahmen am Wörthersee für die Durchführung der Veranstaltung „Schwimmen statt Baden 2023“ – Ersatztermin
In der Anlage wird der Entwurf einer Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten, mit der ein zeitlich befristetes Schifffahrtsverbot für einen Teil des Wörthersees in der Klagenfurter Bucht zur Durchführung der Veranstaltung „Schwimmen statt Baden 2023“ am 30. Juli 2023 erlassen werden soll, übermittelt. Nach ha. Ansicht entstehen durch diese Verordnung für die öffentliche Hand keine Kosten. Örtlich sind die Stadt Klagenfurt am Wörthersee und die Gemeinde Maria Wörth betroffen.