Verheftungsvorschriften des KSVL

Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen rund um die richtige Verheftung Ihres Segelbootes !

Wenn Sie diese Vorschriften gewissenhaft berücksichtigen, schützen Sie Ihr Boot und unsere Marina!

VEREINSINTERNER MINDESTSTANDARD
(festgelegt in der 32. ordentlichen Hauptversammlung)


Mindestverheftungsvorschrift für Stegliegeplätze:

  1. Vorleinen 2x
  2. Achterleinen 2x
  3. Springleinen 2x
  4. Verpflichtende (funktionierende) Ruckfender an der Stegseite
  5. Verbot von Karabinern ohne Sicherungseinrichtung (öffnen bei Wellengang evtl. selbständig)
  6. Fender 4x ausreichender Dimension f. Boote über 5,9 Meter, 2x für Boote unter 5,9 Meter)
  7. ausreichender Abstand vom Steg auch unter Wind- und Wellendruck
  8. Der Schiffseigner hat für rechtzeitigen Ersatz verwitterter oder abgescheuerter Leinen zu sorgen. Es wird empfohlen die Festmacher nicht länger als 4 bis 5 Saisonen zu benutzen (starke UV-Belastung)
  9. Alle Leinen sind in ausreichender Dimension so auszuführen, dass sie durch Wellen- oder Schiffsbewegungen nicht abgelöst werden können.

Mindestverheftungsvorschrift für Bojenliegeplätze:

  1. Schäkel zur Grundgeschirr-, bzw. Bojensteinkette, Wirbelgehäuse, Schäkel zur Boje, Schäkel zur Bojenkette und Schäkel zur Belegtrosse
  2. Die Belegtrosse darf nicht zu kurz (zur Vermeidung des „Aushebens“ des Grundgeschirrs), aber auch nicht zu lang sein (ausreichender Abstand zu den Nebenliegern auch unter Wind- und Wellendruck)
  3. Der Schiffseigner hat für rechtzeitigen Ersatz verwitterter oder abgescheuerter Leinen zu sorgen. Es wird empfohlen die Belegtrosse nicht länger als 4 bis 5 Saisonen zu benutzen (starke UV-Belastung)
  4. Alle Leinen und Schäkel sind in ausreichender Dimension so auszuführen, dass sie durch Wellen- oder Schiffsbewegungen nicht abgelöst werden können.

Für weitere Fragen oder bei benötigter Hilfe, stehen Ihnen auch unsere erfahrenen Kollegen vor Ort zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch nachfolgende Dokumente rund um die Thematiken Beiboote: